Die Sozialgesetze im Einzelnen: Die Krankenversicherung

Am 15. Juni 1883 wurde das Gesetz der Krankenversicherungspflicht in Kraft gesetzt. Dieses Krankenversicherungsgesetz beinhaltet unter anderem, bei allen Arbeitern unter einen bestimmten Einkommensgrenze kostenlose ärztliche Versorgung und Medikamente. Dafür hatte die Versicherung Beiträge selbst aufzubringen und 1/3 wurde vom Arbeitgeber übernommen.

Die Folge in den Jahren von 1885 -1910 ist:

  • Die Zahlen der Versicherten und der Krankenkassen steigen
  • Erkrankungsfälle häufen sich
  • Erkrankungsdauer verlängert sich
  • Gesamteinnahmen und -ausgaben vervielfachen sich

Sponsorenhinweis: Viele Menschen denken heutzutage darüber nach, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Hier empfiehlt sich vorher eine genaue Evaluierung, ob ein solcher Wechsel auch langfristig Sinn machen kann. Ausführliche Recherchen sind grade beim Thema Krankenversicherung jedenfalls unabdingbar. Im Sommer 2010 berichtet die Süddeutsche beispielsweise über den CDU-Vorschlag für einen Zusatzbeitrag, der prozentual gestaffelt werden soll und der laut SPD ausschließlich mittlere Einkommen belasten soll. Für 2011 zeichnet sich ein Rekorddefizit der Krankenkassen von 11 Milliarden Euro ab - wenn man dies mit den Folgen von vor 100 Jahren (!) vergleicht - der Vervielfachung der Gesamtausgaben -, sieht man, dass sich nicht viel verändert hat...