Die Sozialgesetze im Einzelnen: Die Rentenversicherung

Am 22. Juli 1989 wurde das Gesetz betreffend der Invaliden - und Altersversicherung in Kraft gesetzt.

Sie garantiert jedem Arbeiter - entsprechend den jeweiligen Bestimmungen - ( Mann 65 Jahre, Frau 60 Jahre) eine Rente, die sich aus der Versicherungsdauer und dem jeweiligen bisherigen Einkommen errechnet.

Für den Fall der Invalidität wurde schon vor dem Erreichen der Altersgrenze eine Rente gewährt.

Die Versicherung wurde vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen getragen und wurde zudem noch mit staatlichen Mitteln gefördert.