Die Sozialgesetze im Einzelnen: Die Unfallversicherung
Das Unfallversicherungsgesetz wurde am 06. Juli 1884 eingeführt. Es musste vom Arbeitgeber allein getragen werden.
Der Inhalt dieses Gesetzes:
- sämtliche Arzt- und Heilmittelkosten bei Betriebsunfällen
- Lohnfortzahlung für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit
- Sterbegeld für die hinterlassenen Angehörigen
Folgen:
- Zahl der Verletzten und Verletzungen steigen
- Zahl der Entschädigungen steigen
Weitere Informationen zum Thema Unfallversicherung. Dabei geht es um private Versicherungen, die Beruf, Freizeit oder Straßenverkehr abdecken sowie speziell definierte Zusatzleistungen.