Die Sozialgesetze im Einzelnen: Die Unfallversicherung

Das Unfallversicherungsgesetz wurde am 06. Juli 1884 eingeführt. Es musste vom Arbeitgeber allein getragen werden.

Der Inhalt dieses Gesetzes:

  • sämtliche Arzt- und Heilmittelkosten bei Betriebsunfällen
  • Lohnfortzahlung für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit
  • Sterbegeld für die hinterlassenen Angehörigen

Folgen:

  • Zahl der Verletzten und Verletzungen steigen
  • Zahl der Entschädigungen steigen

Weitere Informationen zum Thema Unfallversicherung. Dabei geht es um private Versicherungen, die Beruf, Freizeit oder Straßenverkehr abdecken sowie speziell definierte Zusatzleistungen.