Geschichte des Sozialstaates: Die Geschichte im Dritten Reich

Die Gewerkschaften wurden 1933 ebenso wie die politischen Parteien aufgelöst. Die Tarifvertragsfreiheit wich der staatlichen Arbeitsmarktlenkung, in deren Rahmen Freizügigkeit und freie Berufswahl stark beschränkt wurden.

Die Struktur des Sozialversicherungssystems blieb bemerkenswert intakt. Ihre organisatorische Vielgliedrigkeit blieb erhalten. Der interne Verwaltungsaufbau und auch die Funktionen der Sozialversicherung unterlagen jedoch einem fundamentalen Wandel.
Ein Gesetz von 1934 beschränkte die zuvor schon faktisch aufgehobene Selbstverwaltung auch formal. Die Sozialversicherungsträger wurden staatliche ernannten "Leitern" unterstellt, die der Aufsichtsbehörde verantwortlich waren. Die noch von der Wirtschaftskrise kommenden Beitragserhöhungen und Leistungsminderungen wurden beibehalten. So fielen die jährlichen Ausgaben weit hinter die einnahmen zurück. Die Überschüsse standen der Regierung als Kredite zur Verfügung. Die Sozialversicherungen waren nunmehr vorrangig Einnahmequellen für die Rüstungswirtschaft.
Die Sozialleistungsquote sank weit unter das in der Weimarer Republik erreichte Niveau.

Es gab aber auch positive Leistungen in der Sozialpolitik von den Nationalsozialisten.
In verschiedenen Bereichen des Sozialrechts kam es zu Weiterentwicklungen.

Der Personenkreis der Sozialversicherungen wurde abermals ausgedehnt.
Die Rentenversicherung wurde 1937 für die freiwillige Selbstversicherung geöffnet. Das 1938 ergangene Gesetz über die Altersversorgung für das Deutsche Handwerk erweiterte die Versicherungspflicht erstmals auf eine größere Kategorie von Selbständigen. 1941 wurden die Rentner in die Krankenversicherung aufgenommen. Die gesetzliche Unfallversicherung wurde 1942 von der Betriebs- auf die Tätigkeitsversicherung umgestellt und damit auf alle Beschäftigten ausgedehnt. Die Kürzung der Unfallrente wurde rückgängig gemacht.

Das Regime betrieb auch eine aktive Familienpolitik.
1933 wurden unverzinsliche Ehestandsdarlehen eingeführt, die an die Bedingung geknüpft waren, dass die Ehefrau ihren bisherigen Arbeitsplatz aufgab. Eine Steuerreform von 1934 sah für kinderreiche Familien beträchtliche Steuererleichterungen vor. Ab 1935 gab es einmalige Kinderbeihilfen für kinderreiche Familien, die 1936 durch laufende Beihilfen ergänzt wurden. Ab 1937 gab es ein reguläres Kindergeld für das fünfte und jedes weitere Kind, falls das Einkommen der Eltern bestimmte Grenzen nicht überschritt. Die Zahlung der Beihilfe war an Wohlverhaltensklauseln gebunden. Diese setzten voraus, dass die Eltern "gewillt und geeignet sind, in Reue dem deutschen Volk und Reich zu dienen".
Ähnliche soziale Kontrollen waren in die Gesetze zur Jugendhilfe eingearbeitet.
So machte das Jugendschutzgesetz von 1938 die Länge des Mindesturlaubs für die Jugendlichen von der Teilnahme an Aktivitäten der Hitlerjugend abhängig.

Die Trägerorganisation der freien Wohlfahrtspflege wurde aufgelöst und in die 1933 geschaffene "Nationalsozialistische Volkswohlfahrt" überführt. Diese unterlag der Kontrolle der NSDAP. Die Grundsätze der nationalsozialistischen Volkswohlfahrt waren unter anderem, dass die Wohlfahrtspflege nicht um des Hilfsbedürftigen, sondern "um des Volkes willen" geschah und das sie zu der Erziehung "nationalsozialistischer Gesinnung" beitragen sollte. "Minderwertige Individuen" sollten nur mit einer Mindestfürsorge bedacht oder "auf strafrechtliche Grundlage aus dem Volksleben ausgeschieden werden".

Zur Kontrolle der Volksgesundheit wurden in Stadt- und Landkreisen Gesundheitsämter eingerichtet. Damit wurde der Grundstein zum Aufbau eines öffentlichen Gesundheitsdienstes gelegt.

Im Bereich des Wohnungswesen und der Bildungspolitik blieb der Staat bewusst untätig.
Die Struktur des Bildungswesens blieb weitestgehend unverändert. Allerdings kam es zu einer fast vollständigen Auflösung der Privatschulen, und Konfessionsschulen wurden weitgehend durch Gemeinschaftsschulen ersetzt.
Der Ausbau des höheren Bildungswesens wurde völlig vernachlässigt. Die Zahl der Universitätsstudenten verminderte sich von 1930 und 1939 auf die Hälfte. Deutschland wurde in der Westeuropäischen Welt zu einem bildungspolitischem Nachzügler.
Die anfangs der sechziger Jahre entdeckte "Bildungskatastrophe" hat in den Versäumnissen der nationalsozialistischen Bildungspolitik ihren Ursprung.

Auch hinterließ das Regime in der Sozialpolitik einen Scherbenhaufen. Bei Kriegsende herrschten katastrophale Gesundheits- und Wohnbedingungen.