Geschichte des Sozialstaates: Die Geschichte in der Weimarer Republik
Trotz des Zusammenbruchs des Kaiserreichs (1918), blieb die gesellschaftliche Machtstruktur weitgehend intakt.
Verordnungen des Jahres 1918 brachten die Einführung des Achtstundentages, die Anerkennung der Tarifvertragsfreiheit und die Errichtung von Schlichtungsinstanzen zur Beilegung von Arbeitskonflikten.
Die wirtschaftlichen Krisenjahre bis 1923 standen noch vorwiegend im Zeichen sozialpolitischer Reformen. Angesichts heftiger innerer Unruhen gingen die überwiegend von Sozialdemokraten getragenen Koalitionsregierungen daran, den Sozialstaat trotz spärlicher Ressourcen zu erweitern. Das Betriebsgesetz von 1920 verpflichtete Betriebe mit mehr als 20 Arbeitnehmern zur Einrichtung von Betriebsräten und legte damit den Grundstein für die heute geltenden Mitbestimmungsregelungen.
Ein Schulgesetz von 1920 schaffte die Vorschulen für Gymnasien ab und führte an ihrer Stelle die für alle Schüler der ersten vier Klassen gemeinsame Grundschule ein. Dadurch wurde der breiten Bevölkerung der Übergang in die Bildung erleichtert. Trotzdem blieb die Trennung zwischen Primär- und Sekundärschulbereich vorhanden.
Im Bereich der Einkommenssicherung zählte die 1920 erfolgte Schaffung der Kriegsopferversorgung zu den wichtigsten Reformen. Ihre Ausgaben beanspruchten zeitweise bis zu einem Drittel des Etats der Reichsregierung. Die Arbeitslosenunterstützung wurde zu einem regulären Programm der Erwerbslosenfürsorge erweitert, das aus Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert wurde.
Erste Schritte zur Familienförderung unternahm ein 1922 verabschiedetes Jugendwohlfahrtsgesetz.
Mit der Stabilisierung der Währung Ende 1923 setze eine wirtschaftliche Aufschwungphase ein, die bis 1928 anhielt.
Die alte Armengesetzgebung von 1870 wurde 1924 durch ein neues Fürsorgegesetz abgelöst, das die Position der Leistungsempfänger stärkte und die rechtliche Regelungen vereinheitlichte.
Der Kreis der Sozialversicherten wurde durch die Einbeziehung neuer Berufsgruppen ausgedehnt und die Versicherungspflichtgrenzen wurden angehoben.
Der wichtigste Reformschritt erfolgte im Jahr 1927, als die Palette der Einkommenssicherung durch die Einführung einer obligatorischen Arbeitslosenversicherung vervollständigt wurde.
1928 flachte der zuvor stattfindende Wirtschaftsaufschwung ab und dies brachte der Arbeitslosenversicherung bald finanzielle Schwierigkeiten. Die Reichsregierung war verpflichtet die Defizite der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenunterstützung zu decken. Die Reichsregierung stand aber schon seit Jahren mit ihrem Budget in den roten Zahlen. Da die Höhe der Arbeitslosenunterstützung den Spielraum für Lohnsenkungen einengte, vermehrten sich die politischen Auseinandersetzungen um die Finanzen der Arbeitslosenversicherungen rasch mit dem Verteilungskampf der Tarifparteien. Die Gewerkschaften und die Sozialdemokraten wollten das Unterstützungsniveau nicht senken und wollten die Finanzkrise durch Beitragserhöhungen beheben. Die Arbeitgeberverbände und die bürgerlichen Koalitionsparteien drängten dagegen und waren eher für eine Kürzung der Leistungen. Im Kabinett setzte sich der Vorschlag der Leistungskürzung durch und so zogen sich die Sozialdemokraten aus der Regierung zurück. Damit begann der Weg zur Ablösung parlamentarischer Regierungen durch Präsidialkabinette.
Die neue Reichsregierung kürzte die öffentlichen Ausgaben und erhöhte die Steuern sowie die Sozialversicherungsbeiträge.
Die öffentliche Förderung des Wohnungsbaus wurde reduziert, die Leistungen sämtlicher Einkommenssicherungen drastisch beschnitten. Die Unterstützungssätze der Arbeitslosenversicherung wurden zwischen 1930 und 1932 halbiert, die Anspruchsvoraussetzungen erheblich verschärft. 1933 erhielten lediglich noch 10 % der Arbeitslosen reguläre Unterstützungszahlungen der Versicherung, während 28 % Zahlungen aus der Krisenfürsorge empfingen. Die Sozialausgaben sanken von 15.8 Mrd. Reichsmark im Jahre 1930 auf 12.0 Mrd. im Jahre 1932. die Ausgaben der Sozialversicherung (einschließlich Arbeitslosenversicherung) gingen von 10.5 auf 8.5 Mrd. Reichsmark zurück.
Durch die zahlreiche Arbeitslosigkeit, forcierten Sozialabbaus und parlamentarischer Lähmung konnten die Nationalsozialisten ihren Stimmenanteil bei den Reichstagswahlen erheblich ändern. Zwischen 1928 und 1932 stieg der Stimmenanteil von 2.6 % auf 37%. Nationalsozialisten und Kommunisten kontrollierten nun über die Hälfte der Sitze im Reichstag.
1932 wurde Hitler von der politischen Elite die Macht übergeben. Das war der Untergang der Weimarer Republik.