Geschichte des Sozialstaates: Die Geschichte nach dem Krieg

Nach Kriegsende blieb das traditionelle Sozialrecht weitgehend in Kraft. Lediglich die Kinderbeihilfen und einige andere Regelungen der nationalsozialistischen Zeit wurden aufgehoben.

1948 wurde ein Sozialversicherungs- Anpassungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz bestätigte die überkommene Struktur der Sozialversicherung, brachte aber neben Beitragserhöhungen auch beträchtliche Leistungserweiterungen sowie eine Angleichung der Rechtsstellung von Arbeitern und Angestellten im Rentenfall.

Das Grundgesetz legte die Bundesrepublik nicht auf eine bestimmte Wirtschafts- oder Gesellschaftsordnung fest.

Erste Bundestagswahlen gewannen CDU/CSU.

In der Sozialpolitik konzentrierte sich der Gesetzgeber zunächst auf die Förderung des Wohnungsbaus und auf die soziale Entscheidung der Kriegsopfer und Flüchtlinge. Die traditionellen Sozialversicherungsinstitutionen wurden durch eine Reihe von Errichtungsgesetzen restauriert. Das Selbstverwaltungsgesetz von 1951 führte die von den Nationalsozialisten beseitigte Selbstverwaltung in der Sozialversicherung wieder ein.

Die Beziehungen zwischen Kassen und Ärzten wurden jetzt bundesrechtlich geregelt. Die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung blieb den Ärzteorganisationen überantwortet, die Vergütung blieb Verhandlungssache zwischen den Kassen und den kassenärztlichen Vereinigungen.

Die erste Legislaturperiode kann als eine Phase institutioneller Restauration bezeichnet werden.

Im Bundesarbeitsministerium wurde 1955 eigens ein Generalsekretariat für die Sozialreform gebildet, das ein stärker an finalen Gesichtspunkten orientierte Neuordnung der sozialen Leistungen in die Wege leiten sollte.

Die zweite Legislaturperiode stand im Zeichen sozialpolitischer Expansion.

1954 wurde die Palette staatlicher Transferzahlungen um Kindergeldzahlungen ab dem dritten Kind erweitert. Zwei Jahre später wurde die öffentliche Wohnbauförderung kräftig ausgebaut, wobei nun der Eigenheimbau ins Zentrum der Förderung rückte. Die Unterstützungsleistungen für Arbeitslose wurden aufgestockt. Das Kernstück der Reformen bildeten die 1957 verabschiedeten Rentenreformgesetze. Die Renten wurden kräftig erhöht und dynamisiert, die rentenrechtliche Stellung der Arbeiter und angestellten angeglichen. Außerdem wurde eine Altershilfe für Landwirte geschaffen. Die Gewerkschaften erstritten ein Lohnfortzahlungsgesetz, das die Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten im Krankheitsfall minderte.

In den beiden folgenden Legislaturperioden von 1957 bis 1965 erlahmte der sozialpolitische Reformeifer.

1961 und 1964 wurde das Kindergeld auf Zeitkinder ausgedehnt und erhöht.

Mitte der sechziger Jahre gab es ein abflautendes Wirtschaftswachstum. Dies trug zur Besorgnis über die finanzielle Lage des Staates bei.

1964 setzte die Bundesregierung eine Sozialenquete-Kommission ein, die die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Sozialrechts der BRD analysieren sollte. Der Kommissionsbericht hatte u.a. die jährliche Veröffentlichung eines regierungsamtlichen Sozialbudgets zur Folge, das einer besseren Verzahnung der mittelfristigen Planung von Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik dienen sollte.

Die Polarität zwischen bürgerlichen und sozialdemokratischen Parteien wich allmählicher größerer Flexibilität, so dass im Prinzip alle Parteien koalitionsfähig wurden.

Als die Rezession von 1966/67 zwischen Unionsparteien und Freien Demokraten zu unüberbrückbaren Differenzen in Budgetfragen führte, war der Weg für die Bildung einer Großen Koalition aus Sozialdemokraten und Unionsparteien frei.

Erstmals gewann nun auch die Bildungspolitik an Priorität.

Durch die Änderung des Grundgesetzes sicherte sich die Bundesregierung Mitwirkungsmöglichkeiten in der Bildungs- und der Gesundheitspolitik.
Vor allem der Ausbau des Hochschulwesens wurde vorangetrieben. 1969 wurde eine neue Transferzahlung zur Förderung des Besuchs weiterführender Schulen für Kinder einkommensschwacher Familien eingeführt.

Die Regierung versuchte die Sozialpolitik aus ihrer rein kompensierenden Funktion zu befreien und wollte sie zu einem vorbeugenden Instrument der Gesellschaftsgestaltung machen.

Besonders Gewicht legte man auf die Erweiterung der Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer, auf die Humanisierung der Arbeitsbedingungen und auf die Verbesserung sozialer Dienstleistungen.
Die Ausbildungsförderung wurde auf Studenten ausgedehnt.
Das Kindergeld wurde erhöht und auf alle Familien ausgedehnt.

Die Wirtschaftsflaute im Rahmen der Ölkrise brachte auch viele Kürzungen der Sozialleistungen mit sich.
1977 berief die Regierung eine Transfer-Enquete-Komission, die Vorschläge zur besseren Abstimmung diverser Sozialleistungen sowie zu einer Integration der Transferzahlungen mit dem Steuersystem erarbeiten sollte. Umfassende Strukturreformen wurden jedoch nicht realisiert.