Versicherung, Versorgung und Fürsorge im Sozialstaat
1. Einleitung
Der Begriff "Sozialstaat" bezeichnet ein Modell, in dem der Staat eine aktive Rolle in der Steuerung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Abläufe übernimmt, um den Forderungen nach einer größeren Gleichheit in Hinblick auf Einkommenssicherung, Bildung, Gesundheit und Wohnen nachzukommen.
Die soziale Sicherung beruht auf drei Prinzipien:
- Versicherungsprinzip
- Versorgungsprinzip
- Fürsorgeprinzip
Diese Prinzipien treten meist in Mischformen auf. In der BRD dominiert bisher das Versicherungsprinzip, das als grundsätzliche Leistungs - Gegenleistungs -Beziehung am ehesten zu einer marktwirtschaftlichen Ordnung paßt.
Dabei wird der Einzelne vor unzumutbaren Verschlechterung seiner Existenzbedingungen durch Krankheit, Unfall u.s.w. geschützt. Hierbei soll der soziale Schutz so weit gehen, wie der Einzelne nicht in der Lage ist, für sich selbst Vorsorge zu treffen.
Des weiteren bedeutet soziale Sicherung auch die Verbesserung der materiellen Existenzbedingungen sozial schwacher Gruppen, um der Chancengleichheit gerecht zu werden.
Die drei großen Säulen des Sozialsystems:
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Sie bilden den Grundstein der sozialen Sicherung.
Weitere Absicherungen:
- Pflegeversicherung
- Schutz der Familie/Wohnung
Sowie alle Maßnahmen, die individuelle Notlagen mindern sollen (z.B. Mietzuschüsse, Sozialhilfe, Bafög).
Die handelnden Akteure der Sozialpolitik sind der Staat, die Gewerkschaften, Verbände sowie private Institutionen der sozialen Selbsthilfe.
Die Kosten für die Sozialversicherungen werden vom Staat, vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen, damit keiner allein mit den finanziellen Belastungen behaftet ist.